Rezeptarten und Gültigkeit: Rosa, Blau, Grün und das E-Rezept

Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026

Kassenrezept, Privatrezept, grünes Rezept und BtM-Rezept unterscheiden sich in Zweck und Gültigkeit. Was ABDA und gematik zu den Fristen nennen.

Die Rezeptarten im Überblick

Welche Farbe ein Papierrezept hat, zeigt, wer die Kosten trägt und was verordnet wird. Das E-Rezept ersetzt die Papierform bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln weitgehend. Papierformulare bleiben als Ersatzverfahren, etwa bei technischen Störungen oder Hausbesuchen. Wie das E-Rezept funktioniert, steht im Ratgeber E-Rezept erklärt.

Kassenrezept und E-Rezept

Ein Rezept zulasten der gesetzlichen Krankenkasse lösen Sie 28 Tage lang ein. Nach der gematik kann ein E-Rezept danach noch als Selbstzahlerrezept bis zum Ablauf der Gültigkeit eingelöst werden, insgesamt drei Monate nach Ausstellung.

Privatrezept, grünes Rezept und BtM-Rezept

Das Privatrezept ist meist blau. Die Arzneimittelverschreibungsverordnung legt fest, dass eine Verschreibung drei Monate gilt, wenn keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist. Mehr dazu im Ratgeber Privatrezept einlösen.

Das grüne Rezept dient dazu, rezeptfreie Arzneimittel zu empfehlen. Es ist keine Verordnung, siehe Grünes Rezept. Das gelbe Betäubungsmittelrezept ist laut ABDA nur sieben Tage gültig, siehe BtM-Rezept.

Quellen

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