Grünes Rezept: Empfehlung für rezeptfreie Arzneimittel

Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026

Das grüne Rezept ist keine Verordnung, sondern eine ärztliche Empfehlung. Wer zahlt, wie lange es gilt und was die Apotheke damit tut.

Wofür das grüne Rezept dient

Auf dem grünen Rezept hält die Praxis fest, welches rezeptfreie Arzneimittel sie empfiehlt. Es hilft Ihnen, in der Apotheke das richtige Mittel zu nennen. Eine Verordnung zulasten der Kasse ist es nicht.

Wer bezahlt?

Rezeptfreie Arzneimittel gehören nach § 34 SGB V grundsätzlich nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Kinder bis 12 Jahre und in einzelnen Fällen schwerer Erkrankungen gibt es Ausnahmen, die dann über ein Kassenrezept laufen. Dazu der Ratgeber Rezeptfreie Arzneimittel und Kosten.

Ob Ihre Kasse als freiwillige Leistung etwas zuschießt, fragen Sie dort nach. Heben Sie die Quittung auf.

Gültigkeit

Die ABDA nennt das grüne Rezept als zeitlich unbegrenzt gültig. Es gilt keine Einlösefrist wie beim Kassenrezept von 28 Tagen.

In der Apotheke

Legen Sie das grüne Rezept vor und fragen Sie nach dem Mittel. Die Apotheke informiert zur Anwendung und prüft bei der Selbstmedikation, ob das Mittel für die vorgesehene Person geeignet ist. Bei Bedarf rät sie zum Arztbesuch.

Quellen

Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Eine kurze Nachricht an [email protected] genügt.