Grünes Rezept: Empfehlung für rezeptfreie Arzneimittel
Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026
Das grüne Rezept ist keine Verordnung, sondern eine ärztliche Empfehlung. Wer zahlt, wie lange es gilt und was die Apotheke damit tut.
Wofür das grüne Rezept dient
Auf dem grünen Rezept hält die Praxis fest, welches rezeptfreie Arzneimittel sie empfiehlt. Es hilft Ihnen, in der Apotheke das richtige Mittel zu nennen. Eine Verordnung zulasten der Kasse ist es nicht.
Wer bezahlt?
Rezeptfreie Arzneimittel gehören nach § 34 SGB V grundsätzlich nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Kinder bis 12 Jahre und in einzelnen Fällen schwerer Erkrankungen gibt es Ausnahmen, die dann über ein Kassenrezept laufen. Dazu der Ratgeber Rezeptfreie Arzneimittel und Kosten.
Ob Ihre Kasse als freiwillige Leistung etwas zuschießt, fragen Sie dort nach. Heben Sie die Quittung auf.
Gültigkeit
Die ABDA nennt das grüne Rezept als zeitlich unbegrenzt gültig. Es gilt keine Einlösefrist wie beim Kassenrezept von 28 Tagen.
In der Apotheke
Legen Sie das grüne Rezept vor und fragen Sie nach dem Mittel. Die Apotheke informiert zur Anwendung und prüft bei der Selbstmedikation, ob das Mittel für die vorgesehene Person geeignet ist. Bei Bedarf rät sie zum Arztbesuch.
Quellen
- ABDA: Arzneimittel-Rezepte je nach Farbe unterschiedlich lange gültig
- SGB V, § 34
- ApBetrO, § 20 Information und Beratung
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