Privatrezept einlösen: Preis, Gültigkeit und Erstattung

Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026

Ein Privatrezept lösen Sie in jeder Apotheke ein und zahlen zunächst selbst. Was zur Gültigkeit gilt und was zur Erstattung wichtig ist.

Wann gibt es ein Privatrezept?

Privatrezepte stellen Praxen für Privatversicherte aus. Auch für gesetzlich Versicherte kann es ein Privatrezept geben, wenn ein Mittel nicht zulasten der Kasse verordnet wird. Auf Papier ist das Privatrezept meist blau.

Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer gehört zu den Angaben auf der Verschreibung. Fehlt sie, gilt die Verschreibung nach der Arzneimittelverschreibungsverordnung drei Monate.

Bezahlen und Erstattung

In der Apotheke zahlen Sie den Abgabepreis selbst und erhalten eine Quittung oder Rechnung. Bei verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln gilt die Arzneimittelpreisverordnung. Für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind Preisspannen und Preise von dieser Verordnung ausgenommen.

Die Erstattung regelt Ihr Versicherer. Bewahren Sie Rezept und Rechnung auf und fragen Sie vorab, ob das Mittel erstattungsfähig ist.

Gesetzlich Versicherte mit Privatrezept

Die Zuzahlung nach § 61 SGB V betrifft Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Bei einem Privatrezept ohne Kassenleistung zahlen Sie die Kosten in der Regel selbst. Wie die Zuzahlung bei Kassenrezepten funktioniert, steht im Ratgeber Zuzahlung und Belastungsgrenze.

Quellen

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