Betäubungsmittelrezept: Gültigkeit und Einlösen in der Apotheke
Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026
Betäubungsmittel werden auf einem besonderen Rezept verordnet. Wie lange es laut ABDA gilt und was die Apotheke vor der Abgabe prüft.
Warum es ein besonderes Rezept gibt
Betäubungsmittel unterliegen strengeren Regeln als andere verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Praxis verordnet sie auf einem eigenen Formular. Die Einzelheiten regelt die BtMVV.
Wie lange gilt es?
Nach den Angaben der ABDA ist das gelbe BtM-Rezept sieben Tage lang gültig. Planen Sie die Abholung deshalb zeitnah. Ist das Mittel in der Apotheke nicht vorrätig, fragen Sie früh nach der Beschaffung.
Was die Apotheke prüft
Die Apotheke prüft die Verschreibung vor der Abgabe. Bei erkennbarem Irrtum, Unleserlichkeit oder sonstigen Bedenken darf sie nach § 17 der Apothekenbetriebsordnung nicht abgeben, bevor die Unklarheit beseitigt ist. Das kann einen Anruf in der Praxis bedeuten.
Reisen mit Betäubungsmitteln
Für Reisen gelten besondere Bescheinigungspflichten. Sie stehen im Ratgeber Betäubungsmittel auf Reisen.
Quellen
- ABDA: Arzneimittel-Rezepte je nach Farbe unterschiedlich lange gültig
- Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
- ApBetrO, § 17 Abgabe
Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Eine kurze Nachricht an [email protected] genügt.