Zuzahlung bei Kindern: Befreiung bis zum 18. Geburtstag

Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026

Versicherte unter 18 leisten keine Zuzahlung zu Arznei- und Hilfsmitteln. Was für rezeptfreie Mittel und Hilfsmittel gilt.

Keine Zuzahlung unter 18

Nach § 31 SGB V leisten Versicherte erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres eine Zuzahlung zu Arzneimitteln. Für Kinder und Jugendliche bleibt die Verordnung zuzahlungsfrei. Wie die Zuzahlung für Erwachsene berechnet wird, steht im Ratgeber Zuzahlung und Belastungsgrenze.

Hilfsmittel

Auch bei Hilfsmitteln nennt das Bundesgesundheitsministerium Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag als befreit. Mehr in Hilfsmittel in der Apotheke.

Rezeptfreie Mittel für Kinder

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind bis zum vollendeten 12. Lebensjahr Kassenleistung, wenn sie verordnet werden. Siehe Rezeptfreie Arzneimittel.

Mehrkosten

Kostet ein Präparat mehr als der Festbetrag, kann ein Eigenanteil bleiben, auch bei Kindern. Fragen Sie in der Apotheke nach einem Präparat ohne Mehrkosten, siehe Festbetrag.

Quellen

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