Zuzahlung bei Kindern: Befreiung bis zum 18. Geburtstag
Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026
Versicherte unter 18 leisten keine Zuzahlung zu Arznei- und Hilfsmitteln. Was für rezeptfreie Mittel und Hilfsmittel gilt.
Keine Zuzahlung unter 18
Nach § 31 SGB V leisten Versicherte erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres eine Zuzahlung zu Arzneimitteln. Für Kinder und Jugendliche bleibt die Verordnung zuzahlungsfrei. Wie die Zuzahlung für Erwachsene berechnet wird, steht im Ratgeber Zuzahlung und Belastungsgrenze.
Hilfsmittel
Auch bei Hilfsmitteln nennt das Bundesgesundheitsministerium Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag als befreit. Mehr in Hilfsmittel in der Apotheke.
Rezeptfreie Mittel für Kinder
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind bis zum vollendeten 12. Lebensjahr Kassenleistung, wenn sie verordnet werden. Siehe Rezeptfreie Arzneimittel.
Mehrkosten
Kostet ein Präparat mehr als der Festbetrag, kann ein Eigenanteil bleiben, auch bei Kindern. Fragen Sie in der Apotheke nach einem Präparat ohne Mehrkosten, siehe Festbetrag.
Quellen
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