Festbetrag bei Arzneimitteln: Was die Kasse zahlt und was Sie
Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026
Für viele Arzneimittel gilt ein Festbetrag als Obergrenze der Kassenleistung. Wer ihn festlegt und was bei teureren Präparaten passiert.
Was ist ein Festbetrag?
Festbeträge sind Obergrenzen für die Erstattung von Arzneimitteln innerhalb einer Gruppe vergleichbarer Mittel. Sie sollen laut § 35 SGB V eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung sichern und Preiswettbewerb auslösen.
Wer legt ihn fest?
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bestimmt, welche Arzneimittel in Gruppen zusammengefasst werden. Den Festbetrag selbst setzt der GKV-Spitzenverband, der Spitzenverband der Krankenkassen, fest.
Was bedeutet das an der Apothekenkasse?
Für Arzneimittel mit Festbetrag trägt die Krankenkasse die Kosten bis zur Höhe dieses Betrags. Kostet das Präparat mehr, ist der übersteigende Betrag grundsätzlich von Ihnen zu tragen. Dazu kommt die gesetzliche Zuzahlung, siehe Zuzahlung und Belastungsgrenze.
Das Gesetz sieht Ausnahmen vor, etwa wenn eine Krankenkasse eine Vereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V getroffen hat, die die Mehrkosten abdeckt.
Mehrkosten vermeiden
Fragen Sie die Apotheke, ob es ein wirkstoffgleiches Präparat gibt, das den Festbetrag nicht übersteigt. Ob ein Wechsel für Sie geeignet ist, besprechen Sie mit der Apotheke oder der Praxis.
Quellen
Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Eine kurze Nachricht an [email protected] genügt.