Hilfsmittel: Verordnung, Hilfsmittelverzeichnis und Zuzahlung
Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026
Hilfsmittel wie Inkontinenzartikel oder Kompressionsstrümpfe verordnet die Praxis. Wer das Verzeichnis führt und wie hoch die Zuzahlung ist.
Was Hilfsmittel sind
Hilfsmittel sind Produkte, die die Behandlung unterstützen oder eine Behinderung ausgleichen, etwa Gehhilfen, Inkontinenzartikel oder Kompressionsstrümpfe. Sie werden ärztlich verordnet. Der Anspruch ist in § 33 SGB V geregelt.
Das Hilfsmittelverzeichnis
Der GKV-Spitzenverband erstellt nach § 139 SGB V ein systematisch gegliedertes Hilfsmittelverzeichnis der Produkte, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Es ist nach Produktgruppen aufgebaut.
Zuzahlung und Mehrkosten
Das Bundesgesundheitsministerium nennt für Hilfsmittel zehn Prozent des von der Kasse zu tragenden Betrags, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Bei Verbrauchsartikeln wie Inkontinenz- oder Stomaartikeln, Sonden oder Spritzen sind es zehn Prozent je Packung, aber höchstens 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf. Wählen Sie ein Produkt oder zusätzliche Leistungen, die über das Notwendige hinausgehen, tragen Sie die Mehrkosten selbst. Kinder und Jugendliche sind bis zum 18. Geburtstag befreit, siehe Zuzahlung bei Kindern.
Wo bekomme ich Hilfsmittel?
Hilfsmittel erhalten Sie bei Leistungserbringern, mit denen Ihre Krankenkasse Verträge hat. Das sind je nach Produkt auch Apotheken. Fragen Sie vorab bei der Kasse oder der Apotheke, ob sie Vertragspartner ist. Verbandmittel sind kein Hilfsmittel, siehe Verbandmittel.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium: Hilfsmittel
- GKV-Spitzenverband: Faktenblatt Hilfsmittel
- SGB V, § 33 Hilfsmittel
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