Rezeptfreie Arzneimittel: Wann die Krankenkasse zahlt und wann nicht

Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zahlen gesetzlich Versicherte meist selbst. Ausnahmen für Kinder und bestimmte Erkrankungen nach § 34 SGB V.

Grundregel: Selbstzahlung

Rezeptfreie Arzneimittel kaufen gesetzlich Versicherte in der Regel auf eigene Rechnung. Das gilt auch, wenn die Ärztin oder der Arzt sie empfiehlt. Der Ausschluss steht in § 34 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V).

Ausnahmen bei Kindern und Jugendlichen

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel bleiben für Versicherte bis zum vollendeten 12. Lebensjahr erstattungsfähig. Für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt das bei Entwicklungsstörungen.

Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Ohne Rezept kaufen Sie das Mittel auch für ein Kind selbst.

Ausnahmen bei schweren Erkrankungen

Der G-BA legt fest, welche rezeptfreien Arzneimittel bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten. Die behandelnde Ärztin oder der Arzt darf sie mit Begründung zulasten der Kasse verordnen. Welche Mittel das sind, erfahren Sie in der Praxis.

Weitere Ausschlüsse

Das Gesetz schließt zudem Arzneimittel aus, bei denen die Verbesserung der Lebensqualität im Vordergrund steht. Genannt werden Mittel zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, zur Gewichtsabnahme oder Appetitzügelung und zum Haarwuchs. Für Erwachsene sind außerdem bestimmte Mittel gegen Erkältungskrankheiten, Mund- und Rachentherapeutika (außer bei Pilzinfektionen), Abführmittel und Mittel gegen Reisekrankheit ausgeschlossen.

Ein Rezept ist deshalb nicht in jedem Fall eine Zusage der Kostenübernahme. Fragen Sie in der Apotheke, was Sie zu zahlen haben.

Quellen

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