Politik29.10.20263 Min. Lesezeit

Notfallreform: Streit um das Dispensierrecht für Ärzte geht in den Bundesrat

Der Bundestag hat die Notfallreform beschlossen. Die ABDA lehnt das begrenzte Dispensierrecht für Ärzte ab. Der Bundesrat muss sich bis zum 20. November damit befassen.

Von Orhan Cemil · Quelle: pharmazeutische-zeitung.de

Symbolbild: Apotheke bei Nacht mit leuchtendem Kreuz und einem Rettungswagen im Hintergrund
Symbolbild, mit KI erstellt

Kurz gesagt

  1. Die Reform sieht ein begrenztes Recht für Ärzte vor, Arzneimittel selbst abzugeben.
  2. Nach Änderungen der Koalitionsfraktionen umfasst es Notfallpraxen und den mobilen ambulanten Bereitschaftsdienst.
  3. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats berät am 4. November, das Plenum muss sich bis zum 20. November damit befassen.

Die Notfallreform hat den Bundestag passiert. Ein Streitpunkt ist das begrenzte Dispensierrecht für Ärzte, also die Erlaubnis, Arzneimittel selbst abzugeben. Die ABDA lehnt es ab und fordert eine Korrektur. Nach ihrer Darstellung entstünde ein Parallelweg der Arzneimittelversorgung, der die Apothekenpflicht und die Arzneimittelpreisverordnung untergräbt.

Durch Änderungen der Koalitionsfraktionen umfasst das Recht neben den Notfallpraxen in integrierten Notfallzentren auch den mobilen ambulanten Bereitschaftsdienst. Zudem sollen Ärzte ganze Packungen der kleinsten Größe abgeben dürfen. ABDA-Präsident Thomas Preis sieht das Vier-Augen-Prinzip zwischen Arzt und Apotheker im Notdienst geschwächt und keinen Anlass für die Neuregelung, weil der Notdienst mit den bestehenden Pauschalen funktioniere. Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) stützt die ABDA. Er schlägt stattdessen eine eng gefasste Direktabgabe aus dem Sprechstundenbedarf vor, ohne dass Ärzte ganze Packungen abgeben.

Das Gesetz braucht die Zustimmung des Bundesrats nicht. Möglich wäre nur die Anrufung des Vermittlungsausschusses, die die Pharmazeutische Zeitung für unwahrscheinlich hält.

Was die ABDA kritisiert

Schon in ihrer Stellungnahme zu einem früheren Entwurf warnte die ABDA, eine solche Öffnung breche den Grundsatz der Trennung der Berufsbilder von Ärztin oder Arzt und Apothekerin oder Apotheker. Die Kritik setzte sich nicht durch. Unter dem Druck der Ärzteschaft wurden die Befugnisse im parlamentarischen Verfahren durch Änderungsanträge der Regierungsfraktionen erweitert.

Thomas Preis begründet die Ablehnung mit der Rolle der Apotheke: „Aus gutem Grund sind Apothekerinnen und Apotheker die letzte Kontrollinstanz vor der Abgabe von Arzneimitteln.“ Das Vier-Augen-Prinzip zwischen Apothekerschaft und Ärzteschaft sei zentral, die Apothekenpflicht sichere diese Schutzfunktion. Die ABDA warnt, ein Parallelweg schwäche die Kontroll- und Beratungsrolle der Apotheke und könne die Arzneimittelsicherheit gefährden.

Sorge um die Notdienste

Preis rechnet außerdem mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen für die Apotheken. Fielen die Akutverordnungen im Notdienst weg, wäre der Notdienst weniger wirtschaftlich. Mehr Schließungen könnten dazu führen, dass Notdienste ganz wegfallen, mit spürbaren Folgen für die örtliche Versorgung. Der BVDAK spricht von einem grundlegenden Systembruch und möchte die Apothekenpflicht uneingeschränkt erhalten. Sein Gegenvorschlag ist eine zeitlich und fachlich klar begrenzte Direktanwendung von Sprechstundenbedarf, bei der Ärzte keine ganzen Packungen abgeben.

Wie es weitergeht

Die Arbeitsgruppe Gesundheit des Bundesrats tagt in dieser Woche, am 4. November folgt der Gesundheitsausschuss der Länderkammer. Das Plenum muss sich bis zum 20. November mit der Reform befassen. Nach Einschätzung der Pharmazeutischen Zeitung riskieren die Länder realistisch keine Verzögerung, auch weil die Reform zusätzliche Hilfen für Krankenhäuser enthält: 550 Millionen Euro im Jahr ab 2027, festgehalten in einer Protokollnotiz zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

Ganz ausgeschlossen sind Korrekturen nach dem Beschluss nicht. Der Bundesrat könnte den Änderungsbedarf in einem Entschließungsantrag festhalten und die Bundesregierung zu Verbesserungen auffordern. Die Bundesregierung könnte den Bedarf in einer Protokollerklärung anerkennen und Änderungen verfolgen. Für ein Omnibusverfahren wäre ein neues Trägergesetz nötig. Die ABDA fordert die Länder auf, sich uneingeschränkt für die Beibehaltung der Apothekenpflicht einzusetzen.

Der Weg der Notfallreform
StationStand
Bundestagbeschlossen
Gesundheitsausschuss des Bundesrats4. November
Bundesrat, Plenumbis 20. November
Zustimmung des Bundesrats nötignein
Mögliche BremseVermittlungsausschuss, gilt als unwahrscheinlich
Zusätzliche Krankenhausfinanzierung550 Millionen Euro pro Jahr ab 2027

Quellen

Wir haben die Meldung in eigenen Worten zusammengefasst. Die Originalberichte finden Sie hier:

Dieser Beitrag fasst Branchenmeldungen zusammen. Er enthält keine medizinischen Empfehlungen. Gesundheitliche Fragen klären Sie bitte in einer Apotheke oder Arztpraxis.

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