Kurz gesagt
- Anlass war ein Grußwort zur Eröffnung des 99. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Neurologie in Berlin.
- Bobbert kritisiert, dass das ApoVWG neue Präventionsaufgaben und pharmazeutische Dienstleistungen für Apotheken vorsieht.
- Die PZ merkt an, dass seine Zahlen zu den Honoraren nicht den tatsächlichen Werten entsprechen.
Peter Bobbert, Präsident der Ärztekammer Berlin, hat die neuen Aufgaben der Apotheken in der Prävention scharf kritisiert. Er sprach in seinem Grußwort zur Eröffnung des 99. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN), der von Mittwoch bis Samstag in Berlin stattfindet. Nach seiner Darstellung hat die Ärzteschaft in der Politik den Fokus verloren, sodass das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) neue Präventionsaufgaben und neue pharmazeutische Dienstleistungen für Apotheken vorsehen konnte.
Bobbert nannte Beträge von 1,5 Milliarden Euro, die Apotheken plötzlich zusätzlich erhielten, während die Ärzteschaft fast fünf Milliarden Euro habe einsparen müssen. Die Pharmazeutische Zeitung merkt an, er habe die tatsächlichen Werte falsch wiedergegeben.
Was Bobbert gesagt hat
Der Kammerpräsident sprach in seinem Grußwort ungewohnt heftig, wie die PZ schreibt. Er unterschied zwischen den Berufen: Ärzte übten einen freien Beruf aus, Apotheker ein Gewerbe. Apotheker sprächen von Kundinnen und Kunden und böten medizinische Leistungen auf Verkaufsflächen an. Wer diesen Unterschied verwische, habe kein Argument gegen Drogerien oder Supermärkte, die solche Dienste anbieten. Dorthin steuere das Gesundheitssystem, häufig umhüllt vom Begriff Prävention.
Es gehe ihm angeblich nicht um die Vergütung, so die PZ. Aber, sagte Bobbert: „Die Verschiebung von Leistungen bedeutet, dass hier Qualität eingebüßt wird.“ Er räumte ein, dass Prävention über Jahre stiefmütterlich behandelt wurde und Deutschland sich damit besonders schwertut.
Was das Apothekenreformgesetz vorsieht
Das ApoVWG hat der Bundestag am 22. Mai 2026 beschlossen, in Kraft getreten ist es am 2. Juli. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sollen Apotheken Totimpfstoffe verabreichen dürfen, bestimmte Schnelltests anbieten und Erwachsenen venöses Blut zu diagnostischen Zwecken abnehmen. Dazu kommen neue pharmazeutische Dienstleistungen zu Herz-Kreislauf- und Diabetesrisiko sowie zur Rauchentwöhnung.
Die Abrechnung der Dienstleistungen läuft künftig direkt zwischen Apotheke und Krankenkasse. Das Ministerium will mit dem Gesetz das flächendeckende Netz der Vor-Ort-Apotheken stärken, besonders im ländlichen Raum, Apotheken von Bürokratie entlasten und ihnen neue Aufgaben in Prävention und Diagnostik geben.
Wie es weitergeht
Eine Reaktion der Apothekerseite enthält der Bericht nicht. Der Konflikt um die Rollenverteilung dürfte Thema bleiben: Zeitgleich streiten Ärzte und Apotheker in der Notfallreform über das Dispensierrecht.
Quellen
Wir haben die Meldung in eigenen Worten zusammengefasst. Die Originalberichte finden Sie hier:
Dieser Beitrag fasst Branchenmeldungen zusammen. Er enthält keine medizinischen Empfehlungen. Gesundheitliche Fragen klären Sie bitte in einer Apotheke oder Arztpraxis.



