Kurz gesagt
- Die Kommission hat das Paket am 15. September 2026 vorgelegt.
- Bei der automatischen Anerkennung für Apotheker sollen fehlende Unterlagen binnen einer Woche angefordert und binnen zwei Wochen nach vollständiger Akte entschieden werden.
- Die Mindestanforderungen an die Apothekerausbildung bleiben bestehen. Es handelt sich noch um Vorschläge.
Die Europäische Kommission hat am 15. September 2026 ein Paket vorgeschlagen, das die Mobilität von Arbeitskräften in der EU erleichtern soll. Darüber informierte die ABDA in einem Rundschreiben, über das die Pharmazeutische Zeitung berichtet. Für Apothekerinnen und Apotheker sind drei Vorschläge wichtig: die Änderung der Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, eine Richtlinie zur Anerkennung von Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen und eine Verordnung zur Übertragbarkeit von Qualifikationen und Kompetenzen. Zum Paket gehört außerdem ein Europäischer Sozialversicherungspass.
Für die automatische Anerkennung bei Apothekern sieht der Vorschlag vor, dass fehlende Unterlagen innerhalb einer Woche angefordert werden und nach vollständigen Unterlagen binnen zwei Wochen eine begründete Entscheidung fällt.
Die Mindestanforderungen an die Ausbildung zum Apotheker und die automatische Anerkennung bleiben bestehen. Noch sind es Gesetzgebungsvorschläge, die das EU-Verfahren durchlaufen müssen. Die ABDA will sich am weiteren Verfahren beteiligen.
Die drei Vorschläge im Überblick
Die Verordnung soll Qualifikationen digital leichter nachweisbar, prüfbar und vergleichbar machen. Digitale Zeugnisse sollen über die EUDI-Wallet bereitgestellt werden.
Die Änderungsrichtlinie will die Verfahren vereinheitlichen und beschleunigen, ohne die Berufsanforderungen wesentlich zu ändern. Anträge laufen dann über eine gemeinsame Plattform, die European Digital Recognition Solution (EDRS).
Die Richtlinie für Drittstaatsangehörige würde erstmals einen EU-weiten Mindestrahmen schaffen. Bisher folgen diese Verfahren rein nationalen Regeln. Sie soll den Zugang zu reglementierten Berufen erleichtern und die Anerkennung enger mit Visa- und Aufenthaltsverfahren verknüpfen. Vorgesehen sind ein allgemeines Verfahren mit möglichen Ausgleichsmaßnahmen wie Eignungsprüfungen oder Anpassungslehrgängen und die automatische Anerkennung bestimmter Abschlüsse.
Kritik am Anerkennungsautomatismus
Eine automatische Anerkennung setzt unter anderem voraus, dass ein anerkanntes unabhängiges Qualitätssicherungsorgan das Ausbildungsprogramm geprüft hat und die Qualifikation digital nachgewiesen ist. Für Apotheker müssen zudem die harmonisierten EU-Mindestanforderungen an die Ausbildung erfüllt sein.
Die ABDA beschreibt die Folge so: Fällt die Bewertung eines Ausbildungsprogramms positiv aus, müssen alle darauf beruhenden Qualifikationen in sämtlichen Mitgliedstaaten automatisch anerkannt werden. Diesen Automatismus hält sie für „besonders prüfungsbedürftig“. Derzeit sei noch unklar, ob das Verfahren sicherstellt, dass die Ausbildungsprogramme die geforderte Qualität dauerhaft behalten.
Was als Nächstes kommt
Alle drei Texte sind bisher Vorschläge, die noch das EU-Gesetzgebungsverfahren durchlaufen müssen. Das Paket enthält außerdem einen Europäischen Sozialversicherungspass und Maßnahmen zur Stärkung der Europäischen Arbeitsbehörde. Wer in Deutschland einen ausländischen Abschluss anerkennen lassen will, ist davon vorerst nicht betroffen. Hier gilt seit dem 1. November die neue nationale Verordnung zur Berufsanerkennung.
Quellen
Wir haben die Meldung in eigenen Worten zusammengefasst. Die Originalberichte finden Sie hier:
Dieser Beitrag fasst Branchenmeldungen zusammen. Er enthält keine medizinischen Empfehlungen. Gesundheitliche Fragen klären Sie bitte in einer Apotheke oder Arztpraxis.



