Zweigapotheke: Versorgung in abgelegenen Orten

Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026

Eine Zweigapotheke ergänzt die Versorgung dort, wo die nächste Apotheke weit entfernt ist. Was § 16 Apothekengesetz verlangt.

Was eine Zweigapotheke ist

Eine Zweigapotheke erweitert die Erlaubnis einer bestehenden Apotheke um einen weiteren Standort. Der Antragsteller betreibt eine nahe gelegene Haupt- oder Filialapotheke. Sie unterscheidet sich von der Filiale, siehe Filialapotheke und Inhaber.

Wann sie genehmigt wird

Der Standort muss abgelegen sein, sodass die Arzneimittelversorgung dort mangels Apotheke deutlich eingeschränkt ist. In der Regel liegt das vor, wenn die Straßenentfernung zur nächsten Apotheke 6 km übersteigt oder die Anbindung im öffentlichen Nahverkehr während der Öffnungszeiten eingeschränkt ist. Außerdem muss der Antragsteller nachweisen, dass er die nach der Apothekenbetriebsordnung erforderlichen Räume hat.

Dauer und Grenzen

Die Erlaubnis gilt zehn Jahre und kann erneut erteilt werden. Ein Apotheker darf zusätzlich zu den zulässigen Filialapotheken bis zu zwei Zweigapotheken betreiben.

Für Sie

In Orten mit Zweigapotheke gelten dieselben Regeln wie in anderen Apotheken, etwa bei Beratung und Abgabe. Wo es keine Apotheke gibt, kann außerdem eine Rezeptsammelstelle helfen.

Quellen

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