Filialapotheke und Inhaber: Regeln aus dem Apothekengesetz

Orhan Cemil · Aktualisiert am 28.10.2026

Ein Apotheker darf eine Hauptapotheke und bis zu drei Filialen führen. Wer die Erlaubnis bekommt, wo Filialen liegen dürfen und was eine Zweigapotheke ist.

Wie viele Apotheken darf ein Apotheker betreiben?

Höchstens vier: eine Hauptapotheke und bis zu drei Filialapotheken. Dafür ist nach § 1 Absatz 2 des Apothekengesetzes (ApoG) die Erlaubnis der zuständigen Behörde nötig. Zusätzlich lässt § 16 ApoG in abgelegenen Orten bis zu zwei Zweigapotheken zu.

Die Erlaubnis gehört nach Absatz 3 der Apothekerin oder dem Apotheker, dem sie erteilt wurde, und gilt nur für die Räume, die in der Erlaubnisurkunde stehen. Hinter jeder Apotheke steht also eine bestimmte Person mit einer Erlaubnis für genau diesen Standort.

Welche Voraussetzungen gelten für die Betriebserlaubnis?

§ 2 Absatz 1 ApoG zählt sie auf. Wer den Antrag stellt, muss unter anderem voll geschäftsfähig sein, eine deutsche Approbation als Apotheker haben und die nötige Zuverlässigkeit mitbringen. Außerdem sind Räume nachzuweisen, die der Apothekenbetriebsordnung entsprechen, und die gesundheitliche Eignung zur Leitung einer Apotheke. Beteiligungen an Apotheken im Ausland sind ebenfalls anzugeben.

Eine Sonderregel betrifft längere Berufspausen. Wer mehr als zwei Jahre ununterbrochen nicht pharmazeutisch tätig war, erhält die Erlaubnis nach § 2 Absatz 3 nur, wenn er im Jahr vor dem Antrag wieder mindestens sechs Monate in diesem Beruf gearbeitet hat.

Wo dürfen Filialen liegen und wer leitet sie?

Haupt- und Filialapotheken müssen nach § 2 Absatz 4 im selben Kreis oder derselben kreisfreien Stadt liegen, alternativ in Kreisen, die aneinandergrenzen. Eine Kette quer durch die Republik ist damit ausgeschlossen.

Die Hauptapotheke führt der Inhaber nach Absatz 5 selbst. Für jede Filiale benennt er eine oder zwei verantwortliche Personen und meldet das der Behörde spätestens zwei Wochen, bevor sie ihre Aufgabe übernehmen. § 7 ApoG verpflichtet zur persönlichen Leitung in eigener Verantwortung, und das gilt auch für diese Verantwortlichen in den Filialen. In einer Krankenhausapotheke leitet die angestellte Apothekerin oder der angestellte Apotheker.

Können mehrere Apotheker eine Apotheke gemeinsam führen?

Ja, aber nur in zwei Rechtsformen. § 8 ApoG lässt die rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die offene Handelsgesellschaft zu, und jede Gesellschafterin und jeder Gesellschafter braucht eine eigene Erlaubnis. Eine stille Beteiligung ist ausgeschlossen.

Auch Geldgeber haben Grenzen. Darlehen oder andere überlassene Vermögenswerte dürfen nicht so vergütet werden, dass die Rückzahlung vom Umsatz oder Gewinn der Apotheke abhängt. Für Pachtverträge nach § 9 ApoG gilt diese Einschränkung nicht.

Wann darf eine Apotheke verpachtet werden?

§ 9 ApoG nennt dafür nur wenige Fälle. Einer davon: Die Inhaberin oder der Inhaber kann die Apotheke aus einem wichtigen persönlichen Grund nicht selbst führen, solange die Erlaubnis besteht. Stirbt der Inhaber, dürfen minderjährige Kinder als Erben verpachten, bis das jüngste 23 Jahre alt ist. Der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner darf verpachten, bis er erneut heiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht, solange er keine eigene Erlaubnis bekommt.

Die pachtende Person braucht selbst eine Erlaubnis. Ihre berufliche Verantwortung und Entscheidungsfreiheit darf der Pachtvertrag nicht einschränken.

Was ist eine Zweigapotheke?

Eine Apotheke für einen abgelegenen Ort oder Ortsteil, auf die die Behörde eine bestehende Erlaubnis nach § 16 ApoG ausdehnt. Abgelegen ist ein Ort in der Regel, wenn die nächste Apotheke über die Straße mehr als 6 Kilometer entfernt ist. Dasselbe gilt, wenn Bus und Bahn zu den üblichen Einkaufszeiten nur eingeschränkt fahren.

Die Erlaubnis läuft zehn Jahre und kann verlängert werden. Neben den zulässigen Filialen darf ein Betreiber bis zu zwei Zweigapotheken haben.

Inhaberangaben in diesem Verzeichnis

Die Einträge enthalten Name, Adresse und, soweit bekannt, die Öffnungszeiten einer Apotheke. Ob es sich um eine Haupt- oder Filialapotheke handelt und wem sie gehört, ist dort nicht vermerkt. Die Dienstpflicht trifft beide gleichermaßen, nachzulesen im Ratgeber Wann Apotheken schließen dürfen. Weitere Themen finden Sie in der Ratgeber-Übersicht.

Quellen

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