Rezeptsammelstelle: Rezepte abgeben und Arzneimittel bringen lassen

Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026

In Orten ohne Apotheke kann eine Rezeptsammelstelle genehmigt sein. Was die Apothekenbetriebsordnung dafür verlangt.

Wofür sie gedacht ist

Eine Rezeptsammelstelle ist ein Behälter, in den Sie Ihre Verschreibung werfen können, wenn es im Ort keine Apotheke gibt. Die Apotheke holt die Rezepte ab und beliefert Sie. Die Regeln stehen in § 24 der Apothekenbetriebsordnung.

Erlaubnis und Dauer

Betrieb und Standort bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Antragstellen kann der Inhaber der Apotheke. Die Erlaubnis ist auf höchstens drei Jahre befristet und kann verlängert werden. Genehmigt wird sie dort, wo abgelegene Orte oder Ortsteile ohne Apotheke sind.

Wo keine Rezeptsammelstelle sein darf

Nicht erlaubt sind Gewerbebetriebe und Praxen von Angehörigen der Heilberufe als Standort.

Ablauf

Auf dem Rezept müssen Name, Vorname, Ort, Straße und Hausnummer stehen und ob Sie abholen oder Lieferung wünschen. Der Behälter ist verschlossen. Die Arzneimittel werden für jeden Empfänger getrennt verpackt und mit Name und Anschrift beschriftet. Zu anderen Lieferwegen siehe Botendienst oder Versandapotheke.

Quellen

Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Eine kurze Nachricht an [email protected] genügt.