Was ist apothekenpflichtig? § 43 AMG verständlich erklärt
Orhan Cemil · Aktualisiert am 28.10.2026
Apothekenpflichtige Arzneimittel gibt es nur in der Apotheke oder im behördlich erlaubten Versandhandel. Was § 43 AMG sonst regelt, Absatz für Absatz erklärt.
Was bedeutet apothekenpflichtig?
Ein apothekenpflichtiges Arzneimittel darf für den Endverbrauch nur in einer Apotheke oder über einen Versandhandel mit behördlicher Erlaubnis abgegeben werden. Ein Verkauf im Supermarktregal scheidet damit aus. Die Grundlage ist § 43 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG), der eine Abgabe außerhalb von Apotheken ausdrücklich ausschließt.
Hier geht es um den Aufbau der Vorschrift. Welches Produkt im Einzelfall apothekenpflichtig ist, ergibt sich aus den Vorschriften, auf die § 43 verweist, und lässt sich in der Apotheke erfragen.
Welche Arzneimittel sind von der Apothekenpflicht ausgenommen?
Die Pflicht greift bei allen Arzneimitteln, die weder nach § 44 AMG noch durch die Verordnung zu § 45 Absatz 1 für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind. Was dort freigegeben ist, darf auch anderswo verkauft werden. Alles andere bleibt in der Apotheke.
Erfasst ist die berufs- oder gewerbsmäßige Abgabe an Endverbraucherinnen und Endverbraucher. Außerdem nimmt der Text die Fälle des § 47 AMG aus. Dort geht es um Lieferwege zwischen Herstellern, Großhandel und bestimmten Einrichtungen, also um nichts, was Sie beim Einkauf betrifft.
Wer darf apothekenpflichtige Arzneimittel versenden?
Nur wer dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde hat. Absatz 1 lässt den Versandhandel als zweiten Abgabeweg neben der Apotheke zu, und jede dieser Erlaubnisse wird in die Datenbank nach § 67a AMG eingetragen. Wie sich Versand, Botendienst und der Einkauf vor Ort voneinander unterscheiden, zeigt der Ratgeber Botendienst, Versand oder Apotheke vor Ort.
Dürfen Vereine Arzneimittel an Mitglieder abgeben?
Apothekenpflichtige Arzneimittel nicht. Absatz 2 untersagt juristischen Personen, nicht rechtsfähigen Vereinen und Gesellschaften, solche Mittel an ihre Mitglieder abzugeben. Ein Sportverein oder eine Einkaufsgemeinschaft kann deshalb keine eigene Ausgabestelle einrichten. Erlaubt bleibt es nur, wenn die Mitglieder selbst Apotheken sind oder zu den Stellen und Personen nach § 47 Absatz 1 gehören, und dann nur unter den dort genannten Bedingungen.
Wo wird ein Rezept eingelöst?
In der Apotheke. Absatz 3 behält die Abgabe von Arzneimitteln auf Verschreibung allein den Apotheken vor. Welche Unterlagen Sie dafür brauchen, steht im Ratgeber Was beim Rezept einlösen mitzubringen ist. Wie das elektronische Rezept funktioniert, erklärt E-Rezept: Die Grundlagen.
Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht: Was ist der Unterschied?
Die Apothekenpflicht legt fest, wo ein Arzneimittel abgegeben wird. Die Verschreibungspflicht entscheidet, ob dafür ein Rezept vorliegen muss. Sie steht in § 48 AMG. Welche Arzneimittel verschreibungspflichtig sind, bestimmt das zuständige Bundesministerium nach § 48 Absatz 2 per Rechtsverordnung, und der Bundesrat muss zustimmen.
Rezeptvermittlung: Was § 11 ApoG verbietet
Für Rezepte gibt es eine weitere Schranke im Apothekengesetz. Nach § 11 Absatz 1 ApoG dürfen Apothekeninhaber und ihr Personal mit Ärzten, anderen Behandelnden oder Dritten nichts darüber absprechen, dass bestimmte Arzneimittel bevorzugt geliefert, Patienten zugeführt oder Verschreibungen zugewiesen werden. Elektronische Verschreibungen und die Zugangsdaten dazu sind eingeschlossen.
Absatz 1a geht noch weiter: Dritte dürfen Verschreibungen weder sammeln noch an Apotheken vermitteln oder weiterleiten. Für so etwas einen Vorteil zu fordern, sich versprechen zu lassen, anzunehmen oder zu gewähren, ist ebenfalls verboten.
Wozu die Apothekenpflicht dient
§ 1 des Apothekengesetzes überträgt den Apotheken die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. § 43 AMG bestimmt den Ort, an dem diese Versorgung stattfindet. Eine weitere Pflicht, die aus demselben Auftrag folgt, ist die Dienstbereitschaft. Sie ist im Ratgeber Wann Apotheken schließen dürfen beschrieben.
Preise und Zuschläge stehen woanders
Zu Preisen, Zuzahlungen und Öffnungszeiten enthält § 43 nichts. Wie viel Sie auf ein Rezept dazuzahlen, steht im Ratgeber Rezept-Zuzahlung berechnen. Den Zuschlag für Besuche nachts und an Feiertagen erklärt Notdienstgebühr und Uhrzeiten.
§ 43 AMG im Wortlaut nachlesen
Der Paragraf ist kurz und auf gesetze-im-internet.de frei zugänglich, der Link steht unten bei den Quellen. Die Absätze 4 bis 6 sind aufgehoben. Absatz 3a enthält eine Sonderregel für bestimmte Fachkliniken, die für den Alltag keine Rolle spielt und hier ausgeklammert bleibt. Eine Apotheke in Ihrer Nähe finden Sie über die Städteübersicht.
Quellen
Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Eine kurze Nachricht an [email protected] genügt.