Dienstbereitschaft Apotheke: Wann Apotheken schließen dürfen
Orhan Cemil · Aktualisiert am 28.10.2026
Laut § 23 ApBetrO müssen Apotheken ständig dienstbereit sein. Wann die Behörde davon befreit und welcher Hinweis an einer geschlossenen Apotheke hängen muss.
Müssen Apotheken immer geöffnet haben?
Im Grundsatz ja. Der erste Satz von § 23 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) verpflichtet Apotheken zur ständigen Dienstbereitschaft. Dass abends und am Wochenende trotzdem die meisten Türen verschlossen sind, liegt an den Befreiungen, die gleich im Anschluss geregelt sind. Die zuständige Behörde nimmt einen Teil der Apotheken zu bestimmten Zeiten ganz oder teilweise von der Pflicht aus.
Hinter der Pflicht steht § 1 des Apothekengesetzes. Danach obliegt den Apotheken „die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln“.
Zu welchen Zeiten die Behörde befreien kann
Absatz 1 zählt die Zeiträume auf, in denen eine Befreiung möglich ist:
- von Montag bis Samstag zwischen 0 und 8 Uhr,
- von Montag bis Freitag zwischen 18:30 und 24 Uhr,
- samstags zwischen 14 und 24 Uhr,
- am 24. und am 31. Dezember zwischen 14 und 24 Uhr,
- an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen.
Wer übernimmt, wenn die anderen schließen?
Das Gesetz spricht ausdrücklich von „einen Teil der Apotheken“. Ein anderer Teil bleibt also in jedem dieser Zeiträume dienstbereit, und daraus ergibt sich der Notdienst. Die ABDA nennt dazu eine Größenordnung: Von mehr als 17.000 Betriebsstätten sind 1.100 abwechselnd im Notdienst (Stand 12/2024).
Mittwochnachmittag und Betriebsferien: Befreiungen nach Absatz 2
Daneben kann die Behörde Apotheken für ortsübliche Schließzeiten freistellen. Genannt sind Mittwochnachmittage, Sonnabende und Betriebsferien. Liegt ein berechtigter Grund vor, ist eine Befreiung auch zu anderen Zeiten möglich. In allen Fällen muss eine andere Apotheke die Versorgung übernehmen, und die darf auch in einer Nachbargemeinde liegen.
Bereitschaft aus der Nachbarschaft: Absatz 3
Für die Zeiten nach Absatz 1 Satz 2 reicht unter Umständen weniger als eine geöffnete Offizin. Es genügt dann, dass die Apothekenleitung oder eine Vertretung sich in unmittelbarer Nachbarschaft der Betriebsräume aufhält und jederzeit erreichbar ist. Auf Antrag kann die Behörde im begründeten Einzelfall sogar davon befreien, sofern die Versorgung für die Kundschaft auf zumutbare Weise gesichert bleibt.
Was muss an einer geschlossenen Apotheke aushängen?
Ein Hinweis auf die nächstgelegenen dienstbereiten Apotheken. Absatz 5 verlangt, dass er an deutlich sichtbarer Stelle hängt und gut lesbar ist. Wer abends vor einer verschlossenen Tür steht, sollte dort also einen Verweis finden.
Rufen Sie vor einer längeren Fahrt trotzdem kurz an oder prüfen Sie die Adresse online. Die Wege dafür beschreibt der Ratgeber Apotheke im Notdienst finden.
Drei Zeitpunkte, an der Liste geprüft
Donnerstag, 17 Uhr: Dieser Zeitpunkt liegt in keinem Zeitraum aus Absatz 1, denn werktags beginnt die Befreiungsmöglichkeit erst um 18:30 Uhr. Samstag, 15 Uhr: Er fällt in das Fenster ab 14 Uhr. Silvester, 16 Uhr: Für den 31. Dezember gilt ebenfalls 14 bis 24 Uhr.
Die Öffnungszeiten einer einzelnen Apotheke lassen sich daraus nicht ablesen. Die Vorschrift legt fest, wann befreit werden darf, und schreibt außerhalb dieser Zeiträume keine Uhrzeiten für die Ladentür vor.
Apotheken, die Krankenhäuser beliefern
Absatz 6 betrifft Apotheken, die ein Krankenhaus mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten versorgen. Sie vereinbaren mit dem Krankenhausträger eine eigene Regelung zur Dienstbereitschaft, die die Versorgung des Hauses und die Beratung durch einen Apotheker der Apotheke sicherstellt. Wer eine öffentliche Apotheke aufsucht, merkt davon nichts.
Notdienst abfragen: aponet.de, 22 8 33 und SMS
Die ABDA verweist auf den Notdienstfinder bei aponet.de, auf einen Anruf unter 22 8 33 und auf eine SMS an dieselbe Nummer, die nur die Postleitzahl des Aufenthaltsortes enthält. Aus dem Festnetz ist die 0800 00 22 8 33 kostenfrei und rund um die Uhr erreichbar. Vom Handy kosten Anruf und SMS nach Angabe der ABDA 69 Cent pro Minute beziehungsweise pro SMS. Gepflegt werden die Apothekendaten von den 17 regionalen Apothekerkammern, jeweils für ihr Bundesland.
Öffnungszeiten in diesem Verzeichnis
Bei den Einträgen stehen reguläre Öffnungszeiten, soweit sie bekannt sind. Den täglich wechselnden Dienstplan führt dieses Verzeichnis nicht. Die Links zur offiziellen Suche sammelt die Seite Notdienst-Suche. Was ein Besuch im Dienst zusätzlich kosten kann, erklärt der Ratgeber Notdienstgebühr und Uhrzeiten.
Quellen
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