Rezept in der Apotheke einlösen: Karte, App oder Ausdruck

Orhan Cemil · Aktualisiert am 28.10.2026

Für ein E-Rezept reicht die Gesundheitskarte, der Code in der App oder der Ausdruck aus der Praxis. Was Sie vorlegen, wie lange es gilt, was zuzuzahlen ist.

Was muss ich zum Einlösen eines E-Rezepts mitbringen?

Eines von drei Dingen genügt: Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK), das Smartphone mit dem Rezeptcode in der E-Rezept-App oder den Ausdruck mit dem Code, den Ihnen die Praxis mitgegeben hat. Die Apotheke steckt die Karte in ihr Lesegerät oder scannt den Code und holt damit die Verordnung ab.

Seit das E-Rezept nach Angaben der gematik für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel verpflichtend ist, sind das die üblichen Wege. Ausgenommen sind Betäubungsmittel und gesetzlich geregelte Sonderfälle. Halten Sie in so einem Fall ein anderes Dokument in der Hand, erklärt Ihnen die Apotheke, wie sie es annimmt.

Einlösen mit der Gesundheitskarte

Für diesen Weg brauchen Sie weder App noch Drucker. Die Apotheke liest die eGK ein und ruft so die Verordnungen ab, die in der Telematikinfrastruktur hinterlegt sind. Eine PIN ist dafür laut der FAQ zum E-Rezept nicht nötig.

Selbst wer sonst alles über das Handy erledigt, sollte die Karte deshalb im Portemonnaie lassen. Ist der Akku leer oder das Telefon zu Hause liegen geblieben, klappt es trotzdem.

Kontaktlose Karten können Sie nach der FAQ auch ans Smartphone halten und erhalten dann einen Code per SMS. Ob Ihre Karte das kann, erkennen Sie an der sechsstelligen Nummer oben rechts unter den Deutschlandfarben oder an einem Wellen-Symbol.

Einlösen per App auf dem Smartphone

Die E-Rezept-App listet Ihre Verordnungen samt Rezeptcode auf. Am Tresen zeigen Sie den Code auf dem Display, die Apotheke scannt ihn ab. Über die App lässt sich laut gematik außerdem nachsehen, ob eine Apotheke das Arzneimittel vorrätig hat, und es direkt bestellen. Wann Sie abholen können, wissen Sie dann schon vorher.

Prüfen Sie vor dem Losgehen den Ladestand und ob Sie noch angemeldet sind. Auch ohne Anmeldung lassen sich Rezepte nach der FAQ scannen und in der Apotheke vorzeigen.

Einlösen mit dem Ausdruck aus der Praxis

Ohne Smartphone nehmen Sie das Blatt mit, das die Praxis ausdruckt. Darauf steht ein 2D-Code. Ein Papierrezept im alten Sinn ist es nach der gematik nicht. Laut FAQ hat jedes Medikament einen eigenen Code, zusätzlich gibt es einen Sammelcode für das ganze Rezept.

Am besten wandert der Ausdruck gleich in dieselbe Hülle wie die Gesundheitskarte. Da jedes E-Rezept nur einmal eingelöst werden kann, sprechen Sie in der Apotheke alle mitgebrachten Verordnungen auf einmal an.

Rezept für Angehörige abholen

Holen Sie etwas für die Nachbarin oder den Vater ab, nehmen Sie deren Gesundheitskarte oder den Ausdruck mit. Die FAQ erlaubt ausdrücklich, Karte oder Ausdruck dafür an eine andere Person weiterzugeben.

Wer regelmäßig für jemanden einlöst, kann in der App ein eigenes Profil für diese Person anlegen. Angemeldet wird es mit deren Gesundheitskarte und PIN.

Wie lange ist ein E-Rezept gültig?

Laut FAQ haben Sie 28 Tage Zeit, ein E-Rezept zulasten der gesetzlichen Krankenkasse einzulösen. Danach geht es bis zu drei Monate nach dem Ausstellungsdatum noch als Selbstzahler. Für Mittel, die früher auf dem rosa Zettel verordnet wurden, nennt die FAQ 28 Tage.

Die genaue Frist für Ihr Rezept zeigt die App an. Daran richten Sie den Weg zur Apotheke aus.

Zuzahlung und Belastungsgrenze bei der Krankenkasse

An der Kasse kann eine Zuzahlung fällig werden. Nach § 31 Absatz 3 SGB V leisten Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sie direkt an die abgebende Stelle, also an die Apotheke. Je verordnetem Mittel sind es nach § 61 SGB V zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, aber nie mehr als die Kosten des Mittels.

Pro Kalenderjahr gibt es eine Obergrenze. § 62 SGB V legt die Belastungsgrenze auf 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt fest, bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung wegen derselben schwerwiegenden Krankheit auf 1 Prozent. Zuzahlungen und Einnahmen der Angehörigen im gemeinsamen Haushalt werden zusammengerechnet. Ist die Grenze im Laufe des Jahres erreicht, stellt die Krankenkasse eine Bescheinigung aus.

Die Apotheke findet keine Verordnung

Schauen Sie zuerst nach, ob Sie die richtige Karte eingesteckt haben und ob der Code zur gewünschten Verordnung gehört. Klärt sich das nicht, kann die Apotheke in der Praxis nachfragen.

Bei Problemen mit der App hilft die FAQ der gematik weiter. Fragen zur Anwendung Ihrer Arzneimittel beantworten Apothekerin oder Apotheker vor Ort. Schreiben Sie sie vorher auf, dann geht am Tresen nichts unter.

Quellen

Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Eine kurze Nachricht an [email protected] genügt.