Schwangerschaft und Stillzeit: Arzneimittel nur nach Rückfrage
Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026
Bei Schwangerschaft und Stillzeit klären Praxis oder Apotheke, welche Arzneimittel geeignet sind. Wo Sie Hinweise finden und wen Sie fragen.
Warum nachfragen
Ob ein Arzneimittel in Schwangerschaft oder Stillzeit geeignet ist, hängt vom Wirkstoff und der Situation ab. Dieser Ratgeber beantwortet das nicht. Sagen Sie der Apotheke, dass Sie schwanger sind oder stillen, bevor Sie rezeptfreie Mittel kaufen.
Was die Apotheke prüft
Bei der Selbstmedikation prüft der Apotheker nach § 20 ApBetrO, ob das Mittel für die vorgesehene Person geeignet ist, und rät gegebenenfalls zum Arztbesuch. Wenn Sie ein Rezept einlösen, gehört zur Beratung bei Bedarf auch die Frage nach Wechselwirkungen.
Die Packungsbeilage
Nach § 11 AMG enthält die Packungsbeilage im Abschnitt vor der Einnahme Gegenanzeigen, Vorsichtsmaßnahmen, Wechselwirkungen und Warnhinweise. Lesen Sie sie, siehe Packungsbeilage lesen.
Weitere Informationsquelle
Das Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie der Charité (Embryotox) informiert im Internet zu Arzneimitteln in Schwangerschaft und Stillzeit. Es ersetzt keine persönliche Beratung. Verdachtsfälle von Nebenwirkungen melden Sie wie beschrieben unter Nebenwirkungen melden.
Quellen
Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Eine kurze Nachricht an [email protected] genügt.