Nebenwirkungen melden: So geht der Verdachtsfall an die Bundesoberbehörde
Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026
Patientinnen und Patienten können Nebenwirkungen selbst melden. Wohin die Meldung geht und welche Angaben helfen.
Wer meldet?
Die Packungsbeilage fordert nach § 11 AMG dazu auf, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung Ärzten, Apothekern, Angehörigen von Gesundheitsberufen oder direkt der zuständigen Bundesoberbehörde zu melden. Das kann in jeder Form geschehen, auch elektronisch.
Das Meldeportal
Das Portal nebenwirkungen.bund.de stellt ein allgemeines Meldeformular und ein Formular für Impfstoffe bereit. Patienten, Angehörige und Fachkreise können es nutzen. Zuständig ist das Paul-Ehrlich-Institut für Impfstoffe und das BfArM für andere Arzneimittel.
Diese Angaben helfen
Wenn möglich, nennen Sie:
- Alter und Geschlecht der betroffenen Person
- eine Beschreibung der Nebenwirkung
- Dosis sowie Handels- und Wirkstoffbezeichnung
- die Chargenbezeichnung von der Verpackung
- andere zur gleichen Zeit angewendete Arzneimittel und weitere gesundheitliche Probleme
Wichtig
Die Behörde gibt keine individuelle Beratung. Wenn Sie Beschwerden haben, wenden Sie sich unverzüglich an eine Ärztin oder einen Arzt. Die Apotheke kann die Meldung ebenfalls aufnehmen. Wie Sie die Packungsbeilage lesen, steht im Ratgeber Packungsbeilage lesen.
Quellen
Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Eine kurze Nachricht an [email protected] genügt.