Packungsbeilage lesen: Aufbau der Gebrauchsinformation
Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026
Die Packungsbeilage folgt einer vom Gesetz vorgegebenen Reihenfolge. Wo Sie Anwendung, Nebenwirkungen und Aufbewahrung finden.
Pflicht zur Gebrauchsinformation
Nach § 11 des Arzneimittelgesetzes dürfen Fertigarzneimittel nur mit einer Packungsbeilage in den Verkehr gebracht werden. Sie trägt die Überschrift „Gebrauchsinformation“.
Die Reihenfolge der Angaben
Das Gesetz legt die Reihenfolge fest:
- Bezeichnung des Arzneimittels und Wirkungsweise
- Anwendungsgebiete
- Informationen vor der Einnahme: Gegenanzeigen, Vorsichtsmaßnahmen, Wechselwirkungen, Warnhinweise
- Anleitung zur Anwendung: Dosierung, Art und Häufigkeit, Behandlungsdauer, Überdosierung und vergessene Einnahme
- Nebenwirkungen und Hinweis auf die Meldung
- Verfalldatum, Aufbewahrung, Zusammensetzung, Hersteller und Datum der letzten Überarbeitung
Lesbarkeit
Die Beilage muss in allgemein verständlichem Deutsch und in gut lesbarer Schrift verfasst sein. Verstehen Sie etwas nicht, fragen Sie in der Apotheke. Auch die Hinweise zum Vorgehen bei Fragen verweisen auf Arzt oder Apotheker.
Nebenwirkungen
Am Ende des Nebenwirkungsabschnitts steht ein Standardtext, der zur Meldung von Verdachtsfällen auffordert, siehe Nebenwirkungen melden. Zur Aufbewahrung von Arzneimitteln im Haushalt siehe Hausapotheke ordnen.
Quellen
Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Eine kurze Nachricht an [email protected] genügt.