Packungsbeilage lesen: Aufbau der Gebrauchsinformation

Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026

Die Packungsbeilage folgt einer vom Gesetz vorgegebenen Reihenfolge. Wo Sie Anwendung, Nebenwirkungen und Aufbewahrung finden.

Pflicht zur Gebrauchsinformation

Nach § 11 des Arzneimittelgesetzes dürfen Fertigarzneimittel nur mit einer Packungsbeilage in den Verkehr gebracht werden. Sie trägt die Überschrift „Gebrauchsinformation“.

Die Reihenfolge der Angaben

Das Gesetz legt die Reihenfolge fest:

  • Bezeichnung des Arzneimittels und Wirkungsweise
  • Anwendungsgebiete
  • Informationen vor der Einnahme: Gegenanzeigen, Vorsichtsmaßnahmen, Wechselwirkungen, Warnhinweise
  • Anleitung zur Anwendung: Dosierung, Art und Häufigkeit, Behandlungsdauer, Überdosierung und vergessene Einnahme
  • Nebenwirkungen und Hinweis auf die Meldung
  • Verfalldatum, Aufbewahrung, Zusammensetzung, Hersteller und Datum der letzten Überarbeitung

Lesbarkeit

Die Beilage muss in allgemein verständlichem Deutsch und in gut lesbarer Schrift verfasst sein. Verstehen Sie etwas nicht, fragen Sie in der Apotheke. Auch die Hinweise zum Vorgehen bei Fragen verweisen auf Arzt oder Apotheker.

Nebenwirkungen

Am Ende des Nebenwirkungsabschnitts steht ein Standardtext, der zur Meldung von Verdachtsfällen auffordert, siehe Nebenwirkungen melden. Zur Aufbewahrung von Arzneimitteln im Haushalt siehe Hausapotheke ordnen.

Quellen

Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Eine kurze Nachricht an [email protected] genügt.