Pille danach: Rezeptfrei in der Apotheke und Kostenübernahme
Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026
Die „Pille danach“ ist seit dem 15. März 2015 ohne Rezept in Apotheken erhältlich. Wie die Abgabe läuft und wann die Krankenkasse zahlt.
Rezeptfrei seit 2015
Seit dem 15. März 2015 erhalten Frauen die „Pille danach“ nach Angaben der ABDA ohne Rezept in der Apotheke. Das ist eine Folge der Änderung der Verschreibungspflicht, siehe Rezeptpflicht. Die Apotheke berät dazu.
Zeitfenster der Wirkstoffe
Die Bundesapothekerkammer unterscheidet zwei Wirkstoffe. Ein Präparat mit Levonorgestrel sollte so schnell wie möglich, spätestens 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Ulipristalacetat gilt bis spätestens 120 Stunden (fünf Tage). Welches Mittel für Sie in Frage kommt, besprechen Sie mit der Apotheke oder einer Ärztin oder einem Arzt.
Abgabe in der Apotheke
Nach der Handlungsempfehlung der Bundesapothekerkammer wird das Mittel nur der betroffenen Frau persönlich ausgehändigt, im Regelfall nicht an einen Boten. Eine Abgabe „auf Vorrat“ ist nicht vorgesehen. Notdienst-Apotheken finden Sie über Notdienst-Apotheke finden.
Kosten
Nach § 24a SGB V besteht für nicht verschreibungspflichtige Notfallverhütungsmittel ein Kassenanspruch bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres, wenn sie ärztlich verordnet werden. Bei Hinweisen auf sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung gilt der Anspruch ohne Altersbeschränkung. Ohne Verordnung zahlen Sie selbst. Mehr im Ratgeber Verhütung und Krankenkasse.
Quellen
- ABDA: Pille danach ab 15. März rezeptfrei in Apotheken erhältlich
- Bundesapothekerkammer: Handlungsempfehlung Notfallkontrazeption
- SGB V, § 24a Empfängnisverhütung
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