Rezeptpflicht: Welche Arzneimittel nur mit Verschreibung abgegeben werden

Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026

Verschreibungspflichtige Arzneimittel gibt die Apotheke nur gegen ärztliche Verschreibung ab. Wer die Liste festlegt und nach welchen Kriterien.

Was bedeutet Verschreibungspflicht?

Verschreibungspflichtig heißt: Das Arzneimittel bekommen Sie nur, wenn eine Ärztin, ein Arzt oder eine Zahnärztin es Ihnen verordnet hat. Das regelt § 48 des Arzneimittelgesetzes (AMG). Die Apotheke darf es ohne Verordnung nicht herausgeben.

Die Pflicht gilt für den Verkauf an Verbraucher. Sie ist unabhängig davon, ob Sie das Mittel bar bezahlen oder ob die Krankenkasse die Kosten trägt.

Wer entscheidet, was verschreibungspflichtig ist?

Die Liste steht nicht im AMG selbst. Das Bundesministerium für Gesundheit erlässt sie als Rechtsverordnung, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und mit Zustimmung des Bundesrates. Im Alltag begegnet Ihnen diese Regelung als Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV).

Nach welchen Kriterien wird die Pflicht festgelegt?

Das Gesetz nennt unter anderem zwei Gruppen, die verschreibungspflichtig werden können:

  • Stoffe, die die Gesundheit auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unmittelbar oder mittelbar gefährden können, wenn sie ohne ärztliche oder zahnärztliche Überwachung angewendet werden.
  • Stoffe, die häufig in erheblichem Umfang nicht bestimmungsgemäß gebraucht werden und dadurch die Gesundheit gefährden können.

Wenn sich die Einstufung ändert

Das Ministerium kann die Verschreibungspflicht per Verordnung aufheben, wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Ein Mittel kann also später rezeptfrei werden, wie es bei der „Pille danach“ geschehen ist (siehe Pille danach rezeptfrei).

Ob ein bestimmtes Mittel aktuell rezeptpflichtig ist, sagt Ihnen die Apotheke. Ob Sie ein Arzneimittel brauchen, klären Sie mit der Arztpraxis.

Quellen

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