Verhütungsmittel: Rezeptpflicht und Kostenübernahme bis 22

Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bis zum Alter von 22 Jahren. Was § 24a SGB V regelt.

Was § 24a SGB V regelt

Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Beratung zur Empfängnisregelung. Dazu gehören die erforderlichen Untersuchungen und die Verordnung von Verhütungsmitteln.

Die Altersgrenze

Bis zum Alter von 22 Jahren haben Versicherte Anspruch auf verschreibungspflichtige Verhütungsmittel. Dabei gelten die Regeln des § 31 SGB V entsprechend. Nach der Altersgrenze zahlen Sie die Mittel selbst.

Notfallverhütung

Notfallverhütungsmittel ohne Verschreibungspflicht sind unter derselben Altersgrenze erfasst, wenn sie ärztlich verordnet werden. Siehe Pille danach.

Ausnahme bei Missbrauch

Bei Hinweisen auf sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung besteht der Anspruch für Versicherte ohne Altersbeschränkung. Beratung gibt es bei Ärztinnen und Ärzten und Beratungsstellen.

Quellen

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