Pharmazeutische Dienstleistungen: Was Apotheken über die Beratung hinaus anbieten
Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026
Versicherte haben Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen, die über die übliche Beratung hinausgehen. Beispiele aus § 129 SGB V.
Was gemeint ist
Pharmazeutische Dienstleistungen sind Angebote der Apotheke, die über die normale Beratung bei der Abgabe hinausgehen. Der Gesetzgeber hat sie in § 129 SGB V verankert. Die Einzelheiten zu Vergütung und Verfahren werden vertraglich geregelt und können sich ändern.
Beispiele aus dem Gesetz
Die Vorschrift nennt unter anderem:
- Risikomessungen und Beratung zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Bluthochdruck
- Kurzintervention zur Tabakprävention
- erweiterte Medikationsberatung und Medikationsmanagement
- Betreuung von Organtransplantierten und bei oraler Antitumortherapie
- Einweisung in Inhalations- und Injektionstechnik
Zusammenarbeit mit der Praxis
Bei bestimmten Leistungen wie dem Medikationsmanagement stimmt sich die Apotheke mit der behandelnden Arztpraxis ab und informiert sie. Eine Therapieentscheidung trifft nicht die Apotheke.
Was Sie tun können
Fragen Sie in Ihrer Apotheke, welche Dienstleistungen sie anbietet und ob Sie Anspruch darauf haben. Hilfreich ist ein aktueller Medikationsplan. Die allgemeine Beratung ist davon getrennt, siehe Beratung in der Apotheke.
Quellen
Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Eine kurze Nachricht an [email protected] genügt.