Medizinisches Cannabis: Verschreibung und Abgabe in der Apotheke
Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026
Medizinisches Cannabis verordnen nur Ärztinnen und Ärzte, die Apotheke gibt es gegen Verschreibung ab. Was das Medizinal-Cannabisgesetz regelt.
Wer darf es verschreiben?
Nach § 3 des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) dürfen nur Ärztinnen und Ärzte medizinisches Cannabis verschreiben. Zahnärzte und Tierärzte sind ausgeschlossen. Die Vorschriften der Arzneimittelverschreibungsverordnung gelten entsprechend.
Abgabe in der Apotheke
Die Abgabe an Endverbraucher ist nur im Rahmen des Betriebs einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung zulässig.
Kein Betäubungsmittel mehr
Das BfArM weist darauf hin, dass medizinisches Cannabis seit dem 1. April 2024 in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr ist. Zum Betäubungsmittelrezept siehe BtM-Rezept.
Reisen mit Cannabisarzneimitteln
In der überwiegenden Zahl der Schengen-Staaten und in anderen Ländern gilt medizinisches Cannabis laut BfArM weiterhin als Betäubungsmittel. Deshalb bleibt in der Regel eine beglaubigte Reisebescheinigung nötig. Mehr im Ratgeber Betäubungsmittel auf Reisen.
Quellen
- MedCanG, § 3 Verschreibung und Abgabe
- BfArM: Reisen mit Betäubungsmitteln
- BfArM: Reisen mit medizinischem Cannabis
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