Arzneimittelrückruf: Wie Apotheken auf Qualitätsmängel reagieren
Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026
Bei Qualitätsmängeln melden Apotheken an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker. Was mit betroffenen Packungen geschieht.
Wer ist die AMK?
Die AMK ist die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker, eingerichtet bei der ABDA. Apotheken senden ihr Verdachtsfälle zu Qualitätsmängeln, Nebenwirkungen und Missbrauch. Die AMK veröffentlicht ihre Hinweise für Apotheken.
Melde- und Handlungspflichten
Bei Verdacht auf einen herstellungsbedingten Mangel unterrichtet die Apotheke die zuständige Behörde, die AMK soll ebenfalls informiert werden. Die Apotheke hält betroffene Packungen zurück, bis die Sache geklärt ist. Der Ablauf ist in einer ABDA-Leitlinie zu Maßnahmen bei Arzneimittelrisiken beschrieben.
Was Sie tun können
Haben Sie ein Arzneimittel mit auffälligem Aussehen oder Geruch, bringen Sie es mit Packung und Beilage in die Apotheke. Wenn eine Rückrufmeldung Ihr Präparat betrifft, nennt sie die Charge. Sie steht auf der Verpackung. Ob Sie das Mittel weiter anwenden, klären Sie mit Apotheke oder Praxis.
Patienten melden selbst
Auch Patienten können Verdachtsfälle an die Bundesoberbehörde melden, siehe Nebenwirkungen melden. Gefälschte Packungen sind ein eigenes Thema: Fälschungsschutz securPharm.
Quellen
Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Eine kurze Nachricht an [email protected] genügt.