Fälschungsschutz bei Arzneimitteln: Was securPharm in der Apotheke prüft

Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026

Rezeptpflichtige Packungen tragen seit 2019 Sicherheitsmerkmale. Wie die Apotheke Echtheit und Erstöffnungsschutz vor der Abgabe prüft.

Warum es Sicherheitsmerkmale gibt

Das Fälschungsschutzsystem soll verhindern, dass gefälschte Arzneimittel in die legale Lieferkette gelangen. Seit dem Start im Februar 2019 tragen nahezu alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel einen Erstöffnungsschutz und eine individuelle Packungsnummer.

Was die Apotheke prüft

Zuerst wird der Data-Matrix-Code geprüft, dann der Erstöffnungsschutz. Ist alles in Ordnung, gilt die Prüfung als erfolgreich. Fehlt der Schutz oder ist er zerstört, kann es sich um Bestandsware handeln, die vor dem Stichtag in Verkehr kam und nicht verifiziert werden muss. Sonst liegt ein Fälschungsverdacht vor.

Warum Packungen manchmal geöffnet aussehen

Apotheken dürfen Packungen mit Erstöffnungsschutz zu Prüfzwecken öffnen. Die Packung wird nach erfolgreicher Prüfung entsprechend gekennzeichnet und die Öffnung dokumentiert. Fragen Sie nach, wenn Ihnen eine Packung auffällt.

Arzneimittel im Internet

Fälschungen gibt es auch im Internet. Das BfArM warnt vor Angeboten ohne Rezeptvorlage und stark abweichenden Preisen, siehe Online-Apotheke prüfen. Zu Rückrufen siehe Arzneimittelrückruf.

Quellen

Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Eine kurze Nachricht an [email protected] genügt.