Online-Apotheke prüfen: Versandhandelsregister und EU-Sicherheitslogo

Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026

Eine Versandapotheke erkennen Sie am Eintrag im BfArM-Register. Wie Sie das Logo prüfen und welche Warnsignale das BfArM nennt.

Das Register

Im Versandhandelsregister des BfArM stehen die Apotheken mit einer behördlichen Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln für Deutschland. Für Händler aus anderen EU-Ländern gilt das jeweilige nationale Register.

So prüfen Sie das Logo

Klicken Sie auf das Logo. Es muss auf eine Seite des BfArM mit dem Registereintrag führen. Prüfen Sie die Adresse in der Browserzeile und das Schloss-Symbol mit dem Zertifikat. Öffnen Sie den Shop zusätzlich über den Link aus dem Register.

Warnsignale

Das BfArM nennt als Warnsignale:

  • verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezeptvorlage
  • Sonderpreise für verschreibungspflichtige Präparate
  • stark abweichende Preise
  • fehlendes Impressum
  • sensationelle Heilversprechen

Was dazu gehört

Bei Versandapotheken gelten besondere Pflichten, siehe Botendienst oder Versandapotheke. Bei Rezepten hilft die E-Rezept-App, siehe E-Rezept erklärt. Fälschungen sind ein eigenes Thema: Fälschungsschutz.

Quellen

Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Eine kurze Nachricht an [email protected] genügt.