Arzneimittel auf Reisen: Eigenbedarf und Zoll

Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026

Bei der Rückkehr aus Nicht-EU-Staaten dürfen Arzneimittel für den üblichen persönlichen Bedarf mitgebracht werden. Was der Zoll dazu nennt.

Eigenbedarf

Reisende dürfen bei Einreise oder Wiedereinreise nach Deutschland Arzneimittel in einer Menge mitbringen, die ihrem üblichen persönlichen Bedarf entspricht. Als üblich sieht der Zoll einen Bedarf für höchstens drei Monate je Arzneimittel an. Die Dosierungsempfehlung ist zu beachten. Die Zulassung in Deutschland spielt für den Eigenbedarf keine Rolle.

Verbotenes

Nicht mitgebracht werden dürfen unter anderem gefälschte Arzneimittel und bestimmte Dopingmittel. Nahrungsergänzungsmittel, hochdosierte Vitaminpräparate oder pflanzliche Mittel können als Arzneimittel gelten, wenn sie zur Behandlung von Krankheiten vorgestellt werden.

Betäubungsmittelhaltige Arzneimittel

Hier gilt eine Ausnahme nur mit ärztlicher Verschreibung. Der Zoll empfiehlt für Reisen außerhalb des Schengen-Raums eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mit Wirkstoff, Einzel- und Tagesdosierung und Reisedauer. Mehr in Betäubungsmittel auf Reisen.

Vor der Ausreise

Für Länder außerhalb Deutschlands gelten die Regeln des Ziellandes. Der Zoll empfiehlt, sich bei der diplomatischen Vertretung des Reiselandes zu informieren. Bei Rezepten im EU-Ausland siehe Rezept im EU-Ausland.

Quellen

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