Rezept im EU-Ausland einlösen: Pflichtangaben, Kosten, Papierausdruck

Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026

Verschreibungen können grundsätzlich in anderen EU-Ländern eingelöst werden. Worauf Sie bei Menge, Namen und Kosten achten sollten.

Grundsatz

Nach der Patientenmobilitätsrichtlinie soll ein ordnungsgemäß verschriebenes Rezept in jeder Apotheke eines anderen EU-Staates eingelöst werden können, sofern das Arzneimittel dort verfügbar ist. In Deutschland ist das über § 13 SGB V und das Patientenrechtegesetz umgesetzt.

Was auf dem Rezept stehen sollte

Wichtig sind ausgeschriebene Vornamen, Geburtsdatum, Ausstellungsdatum und der Wirkstoff mit gebräuchlicher Bezeichnung. Die Menge muss genau angegeben sein, nicht als Packungsgröße N1 bis N3, weil diese Einteilung anderswo unbekannt ist, siehe Packungsgrößen N1, N2, N3.

Praktische Hürden

Ein Mittel kann im anderen Land nicht oder unter anderem Namen erhältlich sein. Elektronische Rezepte werden außerhalb des Heimatlandes eventuell nicht anerkannt, deshalb ist ein Papierausdruck sinnvoll. Die Abgabemenge richtet sich nach dem Recht des Abgabelandes.

Kosten

Sie zahlen in der Apotheke sehr wahrscheinlich die vollen Kosten. Die Erstattung durch die Krankenkasse ist auf das begrenzt, was bei einer vergleichbaren Behandlung im Inland übernommen worden wäre. Fragen Sie vorab bei Ihrer Kasse nach.

Quellen

Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Eine kurze Nachricht an [email protected] genügt.