Apotheker oder PTA: Wer in der Apotheke beraten darf

Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026

Die Beratung zu Arzneimitteln liegt grundsätzlich beim Apotheker. Wann anderes pharmazeutisches Personal sie übernehmen darf.

Grundregel

Nach § 20 der Apothekenbetriebsordnung übernimmt die Beratung zu Arzneimitteln grundsätzlich ein Apotheker.

Ausnahmen durch die Apothekenleitung

Anderes pharmazeutisches Personal darf die Beratung übernehmen, wenn die Leitung der Apotheke dies vorher schriftlich oder elektronisch festgelegt hat. Sie legt auch fest, wann ein Apotheker hinzugezogen werden muss. Fragen Sie nach, wenn Sie mit einem Apotheker sprechen möchten.

Beim Impfen

Das Infektionsschutzgesetz erlaubt die reine Verabreichung der Impfung unter Aufsicht auch geschultem anderem pharmazeutischem Personal. Aufklärung, Anamnese, Einwilligung und Impfdokumentation bleiben beim Apotheker. Mehr im Ratgeber Impfen in der Apotheke.

Was Sie tun können

Sagen Sie, worum es geht, wenn Sie eine fachliche Beratung durch einen Apotheker wünschen. Welche Inhalte eine Beratung hat, steht im Ratgeber Beratung in der Apotheke.

Quellen

Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Eine kurze Nachricht an [email protected] genügt.