Schweigepflicht in der Apotheke: Was mit Ihren Gesundheitsdaten geschieht

Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026

Apothekerinnen und Apotheker unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Was das bedeutet und wo Sie Zugriffe selbst steuern.

Was § 203 StGB regelt

Wer ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm als Apotheker oder in einem anderen Heilberuf anvertraut wurde, macht sich strafbar. Geschützt sind besonders Geheimnisse des persönlichen Lebensbereichs. Das Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor, bei Handeln gegen Entgelt oder in Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht bis zu zwei Jahren.

Mitwirkende Personen

Die Vorschrift erfasst auch Geheimnisse, die bei der Tätigkeit als mitwirkende Person bekannt werden. Wer in der Apotheke arbeitet, ist also ebenfalls gebunden.

Was das im Alltag heißt

Besprechen Sie Ihre Arzneimittel am Handverkaufstisch mit der Apotheke und bitten Sie um ein Gespräch abseits, wenn Sie nicht gehört werden möchten. Das ist ein verbreiteter Wunsch, den Apotheken kennen.

Eigene Kontrolle bei der ePA

Bei der elektronischen Patientenakte haben Sie Möglichkeiten, Zugriffe zu steuern. Sie können dem Zugriff einer Apotheke widersprechen. Einzelheiten stehen im Ratgeber ePA und Medikationsliste.

Quellen

Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Eine kurze Nachricht an [email protected] genügt.