ePA und Apotheke: Medikationsliste, Zugriff und Widerspruch

Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026

Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle: Was die Apotheke sieht, wie lange sie Zugriff hat und was Sie widersprechen können.

Was ist die ePA für alle?

Die elektronische Patientenakte ist eine digitale Akte, die Ihre Krankenkasse für Sie führt. Das Bundesministerium für Gesundheit beschreibt die „ePA für alle“ als Akte für gesetzlich Versicherte, die ihr nicht widersprochen haben.

Was die Apotheke sieht

Nach dem Einlesen Ihrer Gesundheitskarte hat die Apotheke laut gematik standardmäßig drei Tage lang Zugriff auf die Daten in der ePA. Die Einstellung lässt sich verkürzen oder verlängern. Für Praxen und Krankenhäuser gilt standardmäßig ein längerer Zeitraum von 90 Tagen.

Die Medikationsliste

E-Rezept-Daten können in eine Medikationsliste eingestellt werden. Dem Einstellen können Versicherte grundsätzlich widersprechen. Einzelne Einträge lassen sich dabei nach den Angaben der gematik nicht löschen oder verbergen, widersprochen werden kann nur der gesamten Liste.

Widerspruch und Einstellungen

Sie können dem Zugriff einer Einrichtung generell widersprechen, etwa einer Apotheke. Das geht in der ePA-App oder über die Ombudsstelle der Krankenkasse. Rückfragen zu Ihren Einstellungen richten Sie an Ihre Krankenkasse. Zum Medikationsplan siehe Medikationsplan.

Quellen

Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Eine kurze Nachricht an [email protected] genügt.