Rezeptur: Wenn die Apotheke ein Arzneimittel selbst herstellt
Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026
Salben, Kapseln oder Lösungen stellt die Apotheke auf ärztliche Verschreibung selbst her. Was die Apothekenbetriebsordnung dafür verlangt.
Was ist eine Rezeptur?
Manche Arzneimittel gibt es nicht als Fertigpackung in der verordneten Zusammensetzung. Dann stellt die Apotheke sie selbst her. Typisch sind individuell zusammengesetzte Salben oder Lösungen. Die Regeln dazu stehen in § 7 der Apothekenbetriebsordnung.
Prüfung vor der Herstellung
Ein Apotheker prüft die Verschreibung pharmazeutisch: Dosierung, Anwendungsart, Menge und Verträglichkeit der Ausgangsstoffe untereinander sowie die Haltbarkeit. Bei erkennbarem Irrtum oder Unleserlichkeit darf nicht hergestellt werden, bevor die Unklarheit beseitigt ist.
Dokumentation und Freigabe
Für jede Herstellung gibt es ein Protokoll mit Ausgangsstoffen und Chargen, Herstellungsparametern und dem Namenszeichen der herstellenden Person. Der Apotheker gibt das Arzneimittel nach einer Sinnesprüfung vor der Abgabe frei.
Was das für Sie bedeutet
Lassen Sie sich Anwendung und Haltbarkeit in der Apotheke erklären. Das gehört zur Beratungspflicht, siehe Beratung in der Apotheke.
Quellen
Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Eine kurze Nachricht an [email protected] genügt.