Packungsgrößen N1, N2, N3: Was die Kennzeichen bedeuten

Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026

N1, N2 und N3 geben die Behandlungsdauer einer Packung an. Was die Packungsgrößenverordnung festlegt.

Was die Kennzeichen sind

Die Verordnung über Packungsgrößen für Arzneimittel in der vertragsärztlichen Versorgung (PackungsV) legt fest, wie Packungen nach der Behandlungsdauer gekennzeichnet werden. Auf der Packung finden Sie N1, N2 oder N3.

Die drei Größen

Die Einteilung nach der PackungsV:

  • N1, kleine Packung: Behandlungsdauer von zehn Tagen, für Akuttherapie oder zur Therapieeinstellung
  • N2, mittlere Packung: Behandlungsdauer von 30 Tagen, für Dauertherapie, die besonderer ärztlicher Begleitung bedarf
  • N3, große Packung: Behandlungsdauer von 100 Tagen, für Dauertherapie

Abweichungen

Nach § 5 PackungsV kann das BfArM für bestimmte Arzneimittel eine abweichende Behandlungsdauer zugrunde legen, wenn die Fachinformation das medizinisch erfordert. Welche Packung verordnet wird, entscheidet die Praxis.

Für Sie

Bei Entlassrezepten werden die kleinsten Packungsgrößen verordnet, siehe Entlassrezept. Beim Einlösen im Ausland ist die Menge anzugeben, siehe Rezept im EU-Ausland.

Quellen

Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Eine kurze Nachricht an [email protected] genügt.