Packungsgrößen N1, N2, N3: Was die Kennzeichen bedeuten
Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026
N1, N2 und N3 geben die Behandlungsdauer einer Packung an. Was die Packungsgrößenverordnung festlegt.
Was die Kennzeichen sind
Die Verordnung über Packungsgrößen für Arzneimittel in der vertragsärztlichen Versorgung (PackungsV) legt fest, wie Packungen nach der Behandlungsdauer gekennzeichnet werden. Auf der Packung finden Sie N1, N2 oder N3.
Die drei Größen
Die Einteilung nach der PackungsV:
- N1, kleine Packung: Behandlungsdauer von zehn Tagen, für Akuttherapie oder zur Therapieeinstellung
- N2, mittlere Packung: Behandlungsdauer von 30 Tagen, für Dauertherapie, die besonderer ärztlicher Begleitung bedarf
- N3, große Packung: Behandlungsdauer von 100 Tagen, für Dauertherapie
Abweichungen
Nach § 5 PackungsV kann das BfArM für bestimmte Arzneimittel eine abweichende Behandlungsdauer zugrunde legen, wenn die Fachinformation das medizinisch erfordert. Welche Packung verordnet wird, entscheidet die Praxis.
Für Sie
Bei Entlassrezepten werden die kleinsten Packungsgrößen verordnet, siehe Entlassrezept. Beim Einlösen im Ausland ist die Menge anzugeben, siehe Rezept im EU-Ausland.
Quellen
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