Arzneimittel nicht vorrätig: Was die Apotheke tun muss
Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026
Ist ein Medikament nicht im Haus, muss die Apotheke die Verschreibung in angemessener Zeit ausführen. Regeln aus ApBetrO und SGB V.
Warum ein Mittel fehlen kann
Apotheken führen nicht jedes Arzneimittel in jeder Packung. Ob ein Mittel nur in einer Apotheke fehlt oder bundesweit knapp ist, macht für Sie einen Unterschied.
Pflicht zur Ausführung der Verschreibung
§ 17 der Apothekenbetriebsordnung verlangt, Verschreibungen „in einer der Verschreibung angemessenen Zeit“ auszuführen. Wie schnell das im Einzelfall sein muss, hängt von der Verschreibung ab. Sagen Sie der Apotheke, wenn Sie das Mittel dringend brauchen.
Austausch bei Nichtverfügbarkeit
Ist das verordnete Mittel nicht lieferbar, darf die Apotheke unter Voraussetzungen auf ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ausweichen, ohne die Praxis zu fragen. Das gilt, wenn die Ärztin oder der Arzt die Ersetzung nicht ausgeschlossen hat und Sie einverstanden sind. Für Abweichungen bei Packungsgröße, Stückzahl oder Wirkstärke gibt es weitere Vorgaben.
Praktisch vorgehen
Rufen Sie vor dem Weg an und fragen Sie nach der Verfügbarkeit. Die E-Rezept-App bietet laut gematik ebenfalls eine Abfrage der Verfügbarkeit. Ist ein Mittel nicht lieferbar, erfahren Sie in der Apotheke, ob ein Ersatz möglich ist. Mehr zum Thema: Lieferengpässe bei Arzneimitteln.
Quellen
Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Eine kurze Nachricht an [email protected] genügt.