Aut idem: Wann die Apotheke ein wirkstoffgleiches Mittel austauschen darf
Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026
Aut idem heißt „oder das Gleiche“. Wann die Apotheke ein verordnetes Arzneimittel ersetzt und wann die Praxis den Austausch ausschließt.
Was bedeutet aut idem?
Der Ausdruck kommt aus dem Lateinischen und meint, dass ein anderes Präparat mit demselben Wirkstoff abgegeben werden darf. Welche Regeln für gesetzlich Versicherte gelten, steht in § 129 SGB V.
Wann tauscht die Apotheke aus?
Die Apotheke gibt ein preisgünstiges Arzneimittel ab, wenn die Praxis
- das Arzneimittel nur unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnet hat oder
- die Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht ausgeschlossen hat.
Wann bleibt es beim verordneten Präparat?
Hat die Ärztin oder der Arzt die Ersetzung ausgeschlossen, gibt die Apotheke das verordnete Präparat ab. Auf dem Papierrezept gibt es dafür ein eigenes Feld. Warum die Praxis das tut, erklärt sie Ihnen selbst.
Reihenfolge bei der Auswahl
Vorrang hat ein wirkstoffgleiches Arzneimittel, für das ein Rabattvertrag mit Wirkung für Ihre Krankenkasse besteht, siehe Rabattvertrag. Das Gesetz kennt außerdem preisgünstige Importarzneimittel, wenn deren Preis den des Bezugsarzneimittels um bestimmte Mindestabstände unterschreitet. Ob für Sie ein Austausch passt, klären Sie mit der Apotheke oder der Praxis.
Quellen
Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Eine kurze Nachricht an [email protected] genügt.