Zuzahlungsbefreiung: Bescheinigung der Krankenkasse bei Erreichen der Belastungsgrenze

Orhan Cemil · Aktualisiert am 31.10.2026

Wer im Kalenderjahr die Belastungsgrenze erreicht, wird für den Rest des Jahres befreit. Wie hoch sie liegt und was die Kasse bescheinigt.

Die Grenze

Die Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Wer eine schwerwiegende chronische Krankheit hat und in Dauerbehandlung ist, hat eine Grenze von einem Prozent. Für chronisch Kranke, die nach dem 1. April 1972 geboren sind und bestimmte Gesundheitsuntersuchungen vor der Erkrankung nicht regelmäßig genutzt haben, bleibt es bei zwei Prozent. Wer an einem strukturierten Behandlungsprogramm teilnimmt, kommt wieder auf ein Prozent.

Haushalt

Zuzahlungen und Einnahmen von Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern, die mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben, werden zusammengerechnet. Für Angehörige und Kinder gibt es Abzüge von den Einnahmen.

Bescheinigung

Erreichen Sie die Grenze im Laufe des Jahres, stellt die Krankenkasse eine Bescheinigung aus. Sie bestätigt, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr anfallen. Die Bescheinigung enthält keine Angaben zu Ihrem Einkommen. Legen Sie sie in der Apotheke vor.

So gehen Sie vor

Sammeln Sie die Zuzahlungsquittungen, die Apotheken laut § 61 SGB V auf Verlangen ausstellen müssen. Die Krankenkasse sagt Ihnen, welche Nachweise sie braucht. Die Grundlagen der Zuzahlung stehen im Ratgeber Zuzahlung und Belastungsgrenze.

Quellen

Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Eine kurze Nachricht an [email protected] genügt.